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FÖRDERMITTEL - Handwerkerleistungen

Handwerkerleistungen steuerlich absetzen! - Finanzamt erstattet bis zu 1.200 Euro

Steuervorteile nutzen, indem Sie Handwerkerleistungen steuerlich absetzen.
Bis zu 6.000 Euro im Jahr können abgesetzt werden. Das Finanzamt erstattet maximal 20 %, also bis zu 1.200 Euro.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Kosten folgender Leistungen:

  • Modernisierungsmaßnahmen

  • Erhaltungsmaßnahmen

  • Renovierungsmaßnahmen

  • Erweiterung von Wohnraum
     

Hinweis: Der steuerliche Vorteil ist nicht möglich, wenn die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden. Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden. Das Finanzamt erstattet im Jahr jeweils bis zu 20 % von maximal 6.000 Euro, also bis zu 1.200 Euro, wenn haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker in Anspruch genommen werden.

Eigentümer und Mieter können die Kosten für Hand­werker­leistungen absetzen, wenn sie in ihrem Privat­haushalt durch­geführt wurden und folgende Voraus­setzungen erfüllt sind:

  • Vorlage einer Handwerker­rechnung - Auf der Rechnung müssen Arbeits- und sonstige Kosten getrennt aufgeführt werden, weil auch die anteilige Mehr­wert­steuer begünstigt ist.

  • Überweisung des Rechnungs­betrages auf ein Konto des Handwerks­betriebes.

  • Einreichung der gestempelten Durchschrift der Über­weisung oder des Kontoauszuges im Rahmen der Ein­kommens­steuer­erklärung beim Finanz­amt.

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