Ziegelfeldstraße 2a
86947 Weil-Petzenhausen
Telefon 08195 - 93 28 80
Mobil 0175 - 243 59 59
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FÖRDERMITTEL - Handwerkerleistungen
Handwerkerleistungen steuerlich absetzen! - Finanzamt erstattet bis zu 1.200 Euro
Steuervorteile nutzen, indem Sie Handwerkerleistungen steuerlich absetzen.
Bis zu 6.000 Euro im Jahr können abgesetzt werden. Das Finanzamt erstattet maximal 20 %, also bis zu 1.200 Euro.
Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Kosten folgender Leistungen:
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Modernisierungsmaßnahmen
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Erhaltungsmaßnahmen
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Renovierungsmaßnahmen
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Erweiterung von Wohnraum
Hinweis: Der steuerliche Vorteil ist nicht möglich, wenn die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden. Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden. Das Finanzamt erstattet im Jahr jeweils bis zu 20 % von maximal 6.000 Euro, also bis zu 1.200 Euro, wenn haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker in Anspruch genommen werden.
Eigentümer und Mieter können die Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie in ihrem Privathaushalt durchgeführt wurden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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Vorlage einer Handwerkerrechnung - Auf der Rechnung müssen Arbeits- und sonstige Kosten getrennt aufgeführt werden, weil auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist.
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Überweisung des Rechnungsbetrages auf ein Konto des Handwerksbetriebes.
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Einreichung der gestempelten Durchschrift der Überweisung oder des Kontoauszuges im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt.